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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Allgemein

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind alle Angebote und Dienstleistungen des von „Yogazentrum Ganesha. Verein zur präventiven Gesundheitsförderung durch Yoga“ betriebenen Yogazentrums, Alserbachstr. 2/15, 1090 Wien; nachfolgend „YZ Ganesha“ genannt. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines (Zeit-)vertrages akzeptiert der oder die Yogaübende - nachfolgend „Yogi“ oder Yogini genannt - diese AGB vollumfänglich. 

Das Yogazentrum bietet auf Grundlage dieser Bedingungen die Organisation und Durchführung von offenen Yoga-Einheiten, Yogakurse, Workshops und Events an.

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2. Nutzungsrecht

Der Yogi oder die Yogini kann die Räumlichkeiten des YZ Ganesha und die seinem Betrieb dienenden Einrichtungen nach Bezahlung einer Teilnahmegebühr laut der aktuellen Preisliste (siehe ashtanga.at) während der Übungszeit unter Beachtung der Hausordnung nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

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3. Vertragslaufzeit

Es existieren verschiedene Möglichkeiten das Angebot von YZ Ganesha zu nutzen. Unter Selbsteinschätzung der Motivation und Zeit können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Probe Einheit: Teilnahme an einer Einheit aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Studenplan. Gilt nur für seinen ersten Besuch bei einer Yoga-Art im YZ Ganesha.

  • Einzeleinheit: Teilnahme an einer Einheit aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan.

  • 10er Block: Teilnahme an 10 Einheiten aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan gültig für den Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der ersten genutzten Einheit.

  • Monatskarte: Teilnahme an einer Einheit pro Tag aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan. Gültig für den Zeitraum von 4 Wochen ab dem Tag der ersten genutzten Einheit.

  • Semesterkarte 1 x Woche: Teilnahme an einer Einheit pro Woche aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan. Gültig ab Kauf bis zum Ende des laufenden Semesters. Diese Karte wird nur dann ausgestellt, wenn die Restlaufzeit mindestens 8 Wochen beträgt. Dieses Angebot versteht sich akkumulierend (innerhalb der Gültigkeit der Karte dürfen Einheiten vor- bzw. nachgeholt werden)

  • Semesterkarte 2 x Woche: Teilnahme an 2 Einheiten pro Woche aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan. Gültig ab Kauf bis zum Ende des laufenden Semesters. Diese Karte wird nur dann ausgestellt, wenn die Restlaufzeit mindestens 8 Wochen beträgt. Dieses Angebot versteht sich akkumulierend (innerhalb der Gültigkeit der Karte dürfen Einheiten vor- bzw. nachgeholt werden)

  • Semesterkarte unbegrenzt: Teilnahme an 1 Einheit pro Tag aus dem Angebot der offenen Einheiten laut aktuellem Stundenplan. Gültig ab Kauf bis zum Ende des laufenden Semesters. Diese Karte wird nur dann ausgestellt, wenn die Restlaufzeit mindestens 8 Wochen beträgt.

  • Kursteilnahme: Teilnahme an den aufeinander folgenden Einheiten des Kurses. Maximal eine versäumte Einheit kann im Rahmen der offenen Einheiten laut Stundenplan nachgeholt werden.

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4. Vertragsbeendigung

Die Teilnahmemöglichkeiten entsprechend der unter Punkt 3. angeführten Leistungsoptionen sind zeitlich begrenzt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Die Notwendigkeit einer allfälligen Kündigung besteht somit nicht. 

 

Hinsichtlich eines gekauften „10er Blockes“ oder einer Semesterkarte gilt im Falle folgender unvorhergesehener, unabwendbarer oder sonstiger angeführter Ereignisse: 

  • Für eine Verhinderung maßgebliche Verletzung

  • Für eine Verhinderung maßgebliche Unfall 

  • Für eine Verhinderung maßgebliche Krankheit

  • Veränderung in Berufssituation Studium oder vergleichbarer Situation

  • Schwangerschaft

Unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises kann der Block bzw. die Karte auf einen anderen Zeitraum übertragen oder anteilsmäßig rückerstattet werden. Voraussetzungen ist, dass das Ansuchen vor Ablauf der Gültigkeit der Karte oder des Blockes gestellt wird. Ein Rechtsanspruch wird ausgeschlossen. 

Nach dem Ablauf der Gültigkeit verfallen alle nicht genutzten Einheiten ausnahmslos.

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5. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr kann in bar oder mittels Überweisung auf das Bankkonto des YZ Ganesha bezahlt werden. Kann eine Einheit nicht vor Beginn bezahlt werden, so hindert dies grundsätzlich die Teilnahem nicht. Der Yogi oder die Yogini verpflichtet sich, den Betrag bei der nächsten Einheit zu begleichen bzw. diesen bis zum Ende folgenden Monats auf das Bankonto des YZ Ganesha zu überweisen. Abweichende Vereinbarungen können mit dem YZ Ganesha mündlich getroffen werden.

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6. Haftung des YZ Ganesha

YZ Ganesha wird die Räumlichkeiten in einem funktionierenden und sicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Ablauf der Übungseinheiten zu gewährleisten.

Die Haftung des YZ Ganesha und seiner YogalehrerInnen für Personen- , Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle des Verlustes mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung- sowie Wertgegenständen oder Geld, haftet das YZ Ganesha nicht. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet das YZ Ganesha nicht. Kurzfristige Absagen von Yoga-Einheiten aus besonderen Gründen, wie etwa eines Krankenstadnes, berechtigen nicht zu einer Reduktion der Gebühren oder Kündigung, sofern der Stundenplan des YZ Ganesha im Wesentlichen eingehalten wird. Gleiches gilt hinsichtlich Änderungen des Stundenplanes, die im alleinigen Ermessen des Betreibers des YZ Ganesha obliegen.

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7. Haftung der Yogini / des Yogi 

Mit Einwilligung in die AGB wird bestätigt, an keinen ansteckenden Krankheiten zu leiden und dass der Inanspruchnahme der seitens der YZ Ganesha angebotenen Leistungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. 

Das YZ Ganesha ist hinsichtlich einer Schwangerschaft vor Inanspruchnahme einer Leistung umgehend in Kenntnis zu setzen. 

Weiters ist das YZ Ganesha über andere die Person wesentliche Gesundheitsbeeinträchtigungen umgehend zu unterrichten. Wesentliche Gesundheitsbeeinträchtigungen sind insbesondere chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder neurologische Erkrankungen wie etwa Epilepsie. 

Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in die Yogapraxis ärztliche/orthopädischer Rat in Anspruch genommen werden. 

Die Teilnahme an einer Yogaeinheit unter Einfluss von Suchtmitteln, Alkohol oder wirkungsähnlichen Medikamenten ist nicht gestattet.

 

8. Hausordnung

Es ist den Anordnungen der durch das YZ Ganesha zur Erfüllung der Dienstleistungen beauftragten Personen zu folgen. Die Hausordnung ist zu beachten. Das YZ Ganesha ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Person des Hauses verweisen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht rückerstattet.

 

9. Datenschutzbestimmungen

Die Verarbeitung der Daten wird vertraulich behandelt und unterliegt den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Yogi oder die Yogini ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die seitens des YZ Ganesha zur Verfügung verarbeitet werden, für die Dauer der Mitgliedschaft und bis zu sieben Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden. (Siehe auch Datenschutz)

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10. Sonstige

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

 

Stand: September 2019

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